Für Unternehmen

 

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung stellt für Sie als Unternehmer die Grundlage jeder Unternehmensplanung dar. Deshalb fertigen wir für Sie die laufende Buchhaltung an und stellen Ihnen zeitnah eine betriebswirtschaftliche Auswertung zur Verfügung. Diese Auswertungen können ganz nach Ihren Wünschen noch individualisiert werden, damit Sie eine noch präzisere Grundlage für Ihre Entscheidungen haben.

Gerne greife ich im Rahmen der Buchhaltung auf Schnittstellen aus Ihren Systemen zurück, um eine zeitnahe Buchhaltung zu gewährleisten. So können Anbindungen an Ihr Faktura-, Warenwirtschafts oder ERP-System erfolgen – sofern es mit unserem Programm kompatibel ist. Über das DATEV-Rechenzentrum können z.B. Bankkontoumsätze oder Paypal Konten ohne tatsächlichen Kontozugriff eingelesen werden.

Optimalerweise stellen Sie mir die Buchhaltungsbelege bereits digital über Datev Unternehmen Online zur Verfügung, so dass eine voll elektronische Verarbeitung erfolgen kann. Über DATEV Unternehmen online können Sie auch ein betriebsprüfungssicheres Kassenbuch führen. Ihre Auswertungen erhalten Sie dann ebenfalls digital, so dass diese jederzeit abrufbar sind. Somit entfällt das lästige Sortieren eines Buchhaltungsordners und die Suche nach der aktuellen Auswertung.

Gerne können wir die aktuellen Ergebnisse Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung auch im persönlichen Gespräch oder per Video-Anruf besprechen, um so mögliche Fehlentwicklungen zeitnah zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.

Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung überprüfen wir auch, ob die aktuellen Steuervorauszahlungen in angemessener Höhe festgesetzt wurden. Somit kann ich kurzfristig einen Anpassungsantrag beim Finanzamt einreichen. Auf Wunsch erhalten Sie jeweils zum 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres eine Steuerhochrechnung für das laufende Wirtschaftsjahr.

 

Lohnabrechnungen

Gerne übernehmen wir auch Ihre Lohnabrechnungen, so dass Sie sich auf Ihre Kernkompetenz und das aktuelle Tagesgeschäft konzentrieren können.

Auch hier können die Arbeitsabläufe digitalisiert werden, so dass Sie mir die Daten zur Lohnabrechnung ebenfalls über Unternehmen Online bereitstellen. Ihr Mitarbeiter erhält seine monatliche Gehaltsabrechnung auf Wunsch ebenfalls nicht mehr in Papierform sondern über Datev Arbeitnehmer Online. Sie sparen sich somit das Austeilen der “Lohnkuverts”.

Gemeinsam können wir zudem die Gehaltsbestandteile Ihrer Mitarbeiter optimieren, so dass diese bei gleichen Bruttobezügen einen höheren Nettobetrag erhalten.

Im Rahmen der Lohnabrechnung übernehme ich auch das Melde- und Bescheinigungswesen für Sie. Hierzu zählen unter anderem folgende Meldungen und Bescheinigungen:

  • An- und Abmeldungen

  • Sofortmeldungen (sofern in Ihrer Branche erforderlich)

  • Meldungen Krankenkassen

  • Arbeitsbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter

  • Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeiter

  • Verdienstbescheinigungen

  • Meldung zur Berufsgenossenschaft

  • Meldung zur Schwerbehindertenabgabe

 

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Jahresabschluss & Steuererklärungen

  • Gründungsberatung

  • Partner im Umgang mit Finanzbehörden und -verwaltung

  • Finanz- und Personalbuchhaltung

  • Unternehmensberatung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen) und Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie betriebliche Steuererklärungen

  • Beratung und Vertretung bei Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und Prüfungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger

  • Abrechnung der Löhne, Übermittlung der Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger, Arbeitsbescheinigungen

  • Information über Gesetzesänderungen und geplante Gesetzesänderungen sowie damit verbundene Auswirkungen

  • Beratung zu einem speziellen Thema oder einer Investition


Wir unterstützen Sie in allen kaufmännischen und steuerlichen Bereichen Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten. Selbstverständlich beraten wir Sie auch vor Ort – in Ihrem Unternehmen. 

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach HGB und den steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften. Auch Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) für Freiberufler und Gewerbetreibende werden von uns erstellt.

Vor endgültiger Fertigstellung des Jahresabschlusses werden wir diesen mit Ihnen besprechen. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung gehen wir zudem auf Ihre aktuelle Ziele ein. Außerdem beraten wir insbesondere im Hinblick auf den Zwiespalt zwischen “Steuerlast senken und wirtschaftliche Stärke zeigen” ein. Auf Grundlage des Jahresabschlusses erhalten Sie auch Handlungsempfehlungen, Analysen und Ratschläge für die Zukunft zur Steuerung Ihres Unternehmens. Viel wichtiger als die Zahlen der Vergangenheit sind die Projekte der Zukunft. 

 

Betriebswirtschaftliche Beratung, Gründungsberatung

Die laufende Betreuung von Unternehmen umfasst auch immer gleichzeitig die betriebswirtschaftliche Beratung des Unternehmens. Hierzu zählen insbesondere die Planung von Investitionen, Aufnahme von Darlehen, Liquiditätsplanungen, Soll-Ist-Vergleiche, Kostenrechnungen, Leasing- oder Finanzierungsvergleiche und vieles mehr. Nehmen Sie diesbezüglich gerne Kontakt zu uns auf. Gerne begleiten wir Ihr Gründungsvorhaben von der Produkt- oder Dienstleistungsidee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Insbesondere unterstützen wir Sie hier zu Beginn Ihrer Unternehmung im Erstellen eines aussagekräftigen Businessplans. Des weiteren erhalten Sie intensive betriebswirtschaftliche Beratung in den ersten Monaten um Fehlentwicklungen unmittelbar korrigieren zu können. Ziel ist es, Ihr Unternehmen so direkt zu Beginn in die Gewinnzone zu führen und Liquiditätsengpässe am Anfang zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dass sämtliche unternehmerischen Vorgänge in Bezug auf steuerliche und gesetzgeberische Vorschriften Ihnen nicht erst in der Betriebsprüfung aufgezeigt werden sondern schon von Beginn an. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Gemeinnützige Vereine & GmbHs

 

Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung verschiedene Sparten z.B. ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betreiben ist eine Spartenrechnung notwendig. Jede Einnahme und Ausgabe muss den 4 möglichen Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Gerne unterstütze ich Sie hierbei oder Sie stellen mir Ihre Spartenrechnung zur Verfügung. 

Sofern Ihre Buchhaltung laufend zu erstellen ist, kann die Spartenrechnung bereits von uns auch monatlich mit Hilfe von Kostenstellen abgebildet werden.

Auch in der Umsatzsteuer können Besonderheiten wie steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen zu einer Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer führen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die Abgabe der monatlich oder vierteljährlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen zur Verfügung.

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick:

Fehlerfrei Gemeinnützigkeitserklärung: Ich erstelle für Sie eine korrekte Spartenrechnung und Gemeinnützigkeitserklärung, so dass Sie nicht Gefahr laufen die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt zu bekommen.

Korrekte Umsatzsteuererklärung: Sie erhalten zudem eine Umsatzsteuererklärung mit korrekt aufgeteilten Vorsteuerbeträgen.


 

Vergütung, Preise, Gebühren.

 

Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an. Hier werden Gegenstandswerte wie Einkommen, Umsatz oder Kosten in Relation zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand gesetzt. Unsere Preise sind individuell. Gerne könne wir ein Gesamtpaket für Sie schnüren, mit dem Sie und wir kalkulieren können. Sprechen Sie uns an!

Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Wichtig für unsere Unternehmer-Mandanten:

Damit sie Ihre Liquidität im Griff haben, gibt es bei uns die Möglichkeit, das Gesamthonorar pro Jahr für Buchführung, Lohn und Jahresabschluss zu kalkulieren und auf 12 Monate aufgeteilt zu zahlen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.

Lohnt sich ein Steuerberaterwechsel um Kosten zu sparen?

Das kommt auf den Einzelfall an. In vielen Fällen lohnt sich ein Steuerberaterwechsel nur um Kosten zu sparen nicht. Steuerberater sind, um Preis-dumping zu verhindern und eine hohe Qualität in der Bearbeitung zu gewährleisten, an eine Gebührenverordnung gebunden. Diese setzt für viele Tätigkeiten einen Mindest-Betrag fest, welcher abgerechnet werden muss.

Erfolgreiche Unternehmer
sind mit uns gut beraten.