Beratung

 

Betriebswirtschaftliche Beratung, Gründungsberatung

Die laufende Betreuung von Unternehmen umfasst auch immer gleichzeitig die betriebswirtschaftliche Beratung des Unternehmens. Hierzu zählen insbesondere die Planung von Investitionen, Aufnahme von Darlehen, Liquiditätsplanungen, Soll-Ist-Vergleiche, Kostenrechnungen, Leasing- oder Finanzierungsvergleiche und vieles mehr. Nehmen Sie diesbezüglich gerne Kontakt zu uns auf. 

Gerne begleiten wir Ihr Gründungsvorhaben von der Produkt- oder Dienstleistungsidee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Insbesondere unterstützen wir Sie hier zu Beginn Ihrer Unternehmung im Erstellen eines aussagekräftigen Businessplans. Des weiteren erhalten Sie intensive betriebswirtschaftliche Beratung in den ersten Monaten um Fehlentwicklungen unmittelbar korrigieren zu können. Ziel ist es, Ihr Unternehmen so direkt zu Beginn in die Gewinnzone zu führen und Liquiditätsengpässe am Anfang zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dass sämtliche unternehmerischen Vorgänge in Bezug auf steuerliche und gesetzgeberische Vorschriften Ihnen nicht erst in der Betriebsprüfung aufgezeigt werden sondern schon von Beginn an. Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick

  • Mehr Erfolg durch Beratung ab Gründung: Wir beraten Sie direkt ab Gründung Ihres Unternehmens bei Erstellung eines Businessplans und bei Möglichkeiten der Finanzierung. Sie erhöhen dadurch Ihren Erfolg bei Gesprächen mit den Banken.

  • Mehr Erfolg durch ständig laufende Beratung: Durch laufende betriebswirtschaftliche Beratung können Sie Fehlentwicklungen in Ihrem Unternehmen gegensteuern und so Ihren Erfolg steigern.



 

Vergütung, Preise, Gebühren.

 

Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an. Hier werden Gegenstandswerte wie Einkommen, Umsatz oder Kosten in Relation zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand gesetzt. Unsere Preise sind individuell. Gerne könne wir ein Gesamtpaket für Sie schnüren, mit dem Sie und wir kalkulieren können. Sprechen Sie uns an!

Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Wichtig für unsere Unternehmer-Mandanten:

Damit sie Ihre Liquidität im Griff haben, gibt es bei uns die Möglichkeit, das Gesamthonorar pro Jahr für Buchführung, Lohn und Jahresabschluss zu kalkulieren und auf 12 Monate aufgeteilt zu zahlen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.

Lohnt sich ein Steuerberaterwechsel um Kosten zu sparen?

Das kommt auf den Einzelfall an. In vielen Fällen lohnt sich ein Steuerberaterwechsel nur um Kosten zu sparen nicht. Steuerberater sind, um Preis-dumping zu verhindern und eine hohe Qualität in der Bearbeitung zu gewährleisten, an eine Gebührenverordnung gebunden. Diese setzt für viele Tätigkeiten einen Mindest-Betrag fest, welcher abgerechnet werden muss.

Erfolgreiche Unternehmer
sind mit uns gut beraten.