Für Privatpersonen

EinkommensteuererklärungErbschaftsteuererklärungSchenkungsteuererklärungBeratung

Hier finden Sie unser Leistungsangebot für Privatpersonen. Im privaten Bereich vertreten und beraten wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten. 

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EINKOMMENSTEUER-
ERKLÄRUNG

Für viele Steuerpflichtige in Deutschland ist die Erstellung der Einkommensteuererklärung jedes Jahr ein Kraftakt. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Die Finanzbehörden verfügen durch die elektronischen Übermittlungen z.B. der Krankenversicherungen bereits über viele einkommensrelevante Daten. Sie bevollmächtigen uns, dass wir Ihre gespeicherten Daten abrufen dürfen, somit können wir bestmöglich für Sie tätig werden. Gerne richten wir Ihnen die Online-Anwendung "DATEV Meine Steuern" für Sie ein, damit können Sie laufend – auch bereits während des Jahres - digitalisierte Dokumente für Ihre Einkommensteuererklärung hochladen, bearbeiten und kommentieren. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente hinterlegt haben, geben Sie uns Bescheid, dass wir mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beginnen sollen. Durch die Abgabe von vollständigen Nachweisen können Sie die Bearbeitungszeit maßgeblich verbessern. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich bei uns.

 

SCHENKUNGSSTEUER-
ERKLÄRUNG

Bei Vermögensübertragungen stehe ich Ihnen auf Wunsch als kompetente Beraterin zur Verfügung. Haben Sie großen Immobilienbesitz oder ein Unternehmen, das Sie an Ihre Nachkommen frühzeitig übergeben möchten? Ich unterstütze Sie z.B. bei der optimalen und der mehrfachen Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibeträge oder bei der Planung von vorweggenommener Erbfolge zu Lebzeiten. Damit kann Ihr Vermögen ganz oder zumindest größtenteils steuerfrei an Ihre Nachkommen übergeben werden. Gerne erstelle ich Ihnen die auf Ihre persönlichen Belange angepasste Schenkungssteuererklärung.

 

ERBSCHAFTSSTEUER-
ERKLÄRUNG 

Mit Antritt der Erbschaft ergeben sich für den/die Erben vielfältige Rechte und Pflichten. Gibt es ein Testament, so wird aufgrund diesem das Erbe verteilt. Ist kein Testament vorhanden, so greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB. Ich berate Sie fachkompetent und verständlich und zeigen Ihnen, wie die Erbschaftsteuer von der Finanzbehörde berechnet wird. Gerne erstelle ich Ihnen die für Sie optimale Erbschaftssteuererklärung. Gerne berate ich Sie auch bereits zu Lebzeiten, so das Sie in Ihrem Testament bereits steuerliche Aspekte berücksichtigen können.

 

STEUERBERATUNG

In den oben genannten Bereichen berate ich Sie gerne vorausschauend, um gemeinsam mit Ihnen den gewünschten Steuereffekt zu erreichen. Zudem vertrete ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und stehe Ihnen zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung beratend zur Seite. Meine Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

Vergütung, Preise, Gebühren.

 

Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an.

Hier werden Gegenstandswerte wie Einkommen, Umsatz oder Kosten in Relation zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand gesetzt. Unsere Preise sind individuell. Gerne könne wir ein Gesamtpaket für Sie schnüren, mit dem Sie und wir kalkulieren können. Sprechen Sie uns an!

Hinweis
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden.

Lohnt sich ein Steuerberaterwechsel um Kosten zu sparen?

Das kommt auf den Einzelfall an. In vielen Fällen lohnt sich ein Steuerberaterwechsel nur um Kosten zu sparen nicht. Steuerberater sind, um Preis-dumping zu verhindern und eine hohe Qualität in der Bearbeitung zu gewährleisten, an eine Gebührenverordnung gebunden. Diese setzt für viele Tätigkeiten einen Mindest-Betrag fest, welcher abgerechnet werden muss.

Jetzt Termin vereinbaren:

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen. In einem kostenneutralen Erstgespräch können wir Ihre genauen Bedürfnisse besprechen und Sie bereits bezüglich einer Zusammenarbeit beraten.