
Für Unternehmen
Unser Leistungsangebot für Unternehmen umfasst:
Existenzgründungsberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen
Vergütung, Preise, Gebühren.
Als Mitglied der Steuerberaterkammer sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBVV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) an. Hier werden Gegenstandswerte wie Einkommen, Umsatz oder Kosten in Relation zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand gesetzt. Unsere Preise sind individuell. Gerne könne wir ein Gesamtpaket für Sie schnüren, mit dem Sie und wir kalkulieren können. Sprechen Sie uns an!
Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 55 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Wichtig für unsere Unternehmer-Mandanten:
Damit sie Ihre Liquidität im Griff haben, gibt es bei uns die Möglichkeit, das Gesamthonorar pro Jahr für Buchführung, Lohn und Jahresabschluss zu kalkulieren und auf 12 Monate aufgeteilt zu zahlen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin!
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.
Lohnt sich ein Steuerberaterwechsel um Kosten zu sparen?
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Gemeinnützige Vereine & GmbHs
Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung verschiedene Sparten z.B. ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betreiben ist eine Spartenrechnung notwendig. Jede Einnahme und Ausgabe muss den 4 möglichen Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Gerne unterstütze ich Sie hierbei oder Sie stellen mir Ihre Spartenrechnung zur Verfügung.
Sofern Ihre Buchhaltung laufend zu erstellen ist, kann die Spartenrechnung bereits von uns auch monatlich mit Hilfe von Kostenstellen abgebildet werden.
Auch in der Umsatzsteuer können Besonderheiten wie steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen zu einer Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer führen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die Abgabe der monatlich oder vierteljährlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen zur Verfügung.
Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick:
Fehlerfrei Gemeinnützigkeitserklärung: Ich erstelle für Sie eine korrekte Spartenrechnung und Gemeinnützigkeitserklärung, so dass Sie nicht Gefahr laufen die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt zu bekommen.
Korrekte Umsatzsteuererklärung: Sie erhalten zudem eine Umsatzsteuererklärung mit korrekt aufgeteilten Vorsteuerbeträgen.
